MANAGEMENT TRAINING

Im Bereich Management Training bieten wir zahlreiche Schulungen und Weiterbildungsmöglichkeiten für Ihre Führungskräfte und MitarbeiterInnen hinsichtlich innovativer Management Methoden an.

Balanced Scorecard (BSC)
– Unternehmen­slenkung mittels BSC

In-house Seminar:

Situation:
Die Geschäftsführung möchte die Balanced Scorecard (BSC) als unternehmensweites Lenkungs- und Führungssystem mit Hilfe von Erfolgskenngrößen (KPIs) implementieren.

Seminarinhalt:
Die Teilnehmer erhalten eine allgemeine Einführung in den Bereich Unternehmenslenkung und zu den Themen Mission, Vision und Strategieentwicklung. Es werden die einzelnen Perspektiven der BSC vorgestellt und ein Überblick über den Einsatz der Balanced Scorecard, der Früh- und Spätindikatoren und wie die BCS als Führungsinstrument genutzt werden kann, gegeben. In Workshops und Übungen werden Ziele, Erfolgskenngrößen (KPIs), Vorgaben und Maßnahmen erarbeitet für die einzelnen Perspektiven der BSC (Finanzperspektive, Kundenperspektive, Prozessperspektive, Entwicklungs- & Lernperspektive) und Basisdaten festgelegt.

Seminarziel:
Die TeilnehmerInnen kennen die Zusammenhänge eines unternehmensweiten Lenkungs- und Führungssystems. Sie kennen die dazugehörigen Regelkreise und sind in der Lage, für ihr Unternehmen wirksame Erfolgskenngrößen Key Kennzahlen (KPIs) zu definieren und zu einem zweckmäßigen Informationssystem zu verdichten, das eine wirkungsvolle Planung, Steuerung und Kontrolle des Unternehmens ermöglicht.

Voraussetzungen:
Zielgruppe:
Geschäftsführung / Führungskräfte der betroffenen Bereiche / Controller und Qualitätsverantwortliche, die ein ganzheitliches Führungs- und Kennzahlensystem aufbauen, unterhalten und weiterentwickeln wollen.

Abschluss:
Teilnahmebestätigung der
WINTER MANAGEMENT CONSULTING GmbH.

Termin:
Individuell vereinbar.

Dauer:
2 Tage vor Ort.

Max. Teilnehmerzahl:
30 Personen.

Kontakt:
Anneliese Winter
Prokuristin & Key Account Management

Fehler-Möglichkeits- und Einfluss-Analyse (FMEA)

In-house Seminar:

Situation:
Die Geschäftsführung möchte die Erträge langfristig durch die Reduktion ihrer internen und externen Fehlleistungskosten mittels Fehler-Möglichkeits- und Einfluss-Analyse (FMEA) durchgeführt von interdisziplinären Arbeitsgruppen des Unternehmens, steigern.

Seminarinhalt:

  • Historie der Risikoanalyse mittels FMEA.
  • Methodische Grundlagen und Ziele.
  • Arten und Unterschiede von FMEA.
  • Nutzen und Aufwand der FMEA-Methode.
  • Vorbereitungen zur Durchführung einer FMEA.
  • Durchführung von Design- und Prozess-FMEA.
  • Durchführung von Übungen (Fallstudien).
  • Anwendung der Arbeitsblätter, Hilfsmittel.

Seminarziel:

Die TeilnehmerInnen erhalten einen Einblick in die Entwicklung und Anwendungsgebiete der FMEA, die gebräuchlichsten FMEA-Arten und Methoden zur Risikoabsicherung und Fehlervermeidung während der Konstruktions-und Produktionsplanungsphase. Sie erlernen die Anwendung dieser Methoden und sind in der Lage, diese im Unternehmen umzusetzen.

Voraussetzungen:
Es sind keine speziellen Vorkenntnisse für die Teilnahme am Seminar FMEA erforderlich.

Zielgruppe:
Führungskräfte und Mitarbeiter/innen aus den Bereichen Entwicklung, Konstruktion, Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung, Produktion, Qualitätsmanagement und Vertrieb.

Abschluss:
Teilnahmebestätigung der
WINTER MANAGEMENT CONSULTING GmbH.

Termin:
Individuell vereinbar.

Dauer:
2 Tage vor Ort.

Max. Teilnehmerzahl:
30 Personen.

Kontakt:
Anneliese Winter
Prokuristin & Key Account Management

Qualitäts- und Prüfplanung

In-house Seminar:

Situation:
Die Kundenanforderungen, die heute an Produkte und Systeme gestellt werden, können nur durch eine systematische Qualitätsplanung sowie ergänzende Verbesserungsmaßnahmen erfüllt werden. Qualitätsplanung von der Produktidee über die Entwicklung bis zur Herstellung und ggf. Betreuung in der Nutzungsphase sichert Ihre Qualitätsziele effektiv und kostengünstig. Aufgabe der Prüfplanung ist es dann, die relevanten Qualitätsmerkmale eines Produktes in Prüfmerkmale zu überführen und festzulegen, wie geprüft wird, welche Prüfmittel eingesetzt werden und an welchen Punkten des Produktentstehungsprozesses die Prüfungen zu erfolgen haben.

Seminarinhalt:

  • Gründe der Qualitäts- und Prüfplanung.
  • Innerbetriebliche Einordnung.
  • Aufgaben der Prüfplanung.
  • Grundlagen der Qualitäts- und Prüfplanung
  • Standards für die Qualitätsplanung: ISO 10005, VDI/VDE/DGQ 2619:1985.
  • Ablauf der Prüfplanerstellung nach der VDI/VDE/DGQ 2619:1985.
  • Werkzeuge der Qualitäts- und Prüfplanung.
  • Fehlerklassifizierung und –gewichtung.
  • Einführung und Erstellung eines Ursachen-Wirkungs-Diagramms.
  • Erstellung eines QM-Planes.
  • Einführung und Erstellung einer FMEA.
  • Erstellung eines Prüfplans.
  • Diskussion der Praxisbeispiele aus der Prüfplanung.

Seminarziel:

Die TeilnehmerInnen lernen die Qualitäts- und Prüfplanung unter Beachtung aktueller Standards kennen und machen sich mit ihren Werkzeugen vertraut. In Gruppenarbeiten entwickeln sie Ideen und Ansätze, die sie bei der Einführung oder Optimierung der Qualitäts- und Prüfplanungsprozesse in ihrem Unternehmen voranbringen.

Voraussetzungen:
Es sind keine speziellen Vorkenntnisse für die Teilnahme am Qualitäts- und Prüfplanungsseminar erforderlich.

Zielgruppe:
Führungskräfte und Mitarbeiter aus Einkauf, Planung und den Qualitätsstellen, die sich mit der Prüfplanung befassen.

Abschluss:
Teilnahmebestätigung der
WINTER MANAGEMENT CONSULTING GmbH.

Termin:
Individuell vereinbar.

Dauer:
2 Tage vor Ort.

Max. Teilnehmerzahl:
30 Personen.

Kontakt:
Anneliese Winter
Prokuristin & Key Account Management

Ausbildung zum Selbstprüfer

In-house Seminar:

Situation:
Die Geschäftsführung möchte, dass die operativ tätigen Mitarbeiter eigenverantwortlich Prüfaufgaben in der Fertigung im Rahmen der Werker-Selbstprüfung übernehmen. Im Rahmen einer internen Schulung sollen die Grundlagen der Werker-Selbstprüfung vermittelt werden.

Seminarinhalt:
In diesem Lehrgang wird den Teilnehmern das notwendige Wissen durch Vorträge, Gruppenarbeit und Beispiele aus der Praxis vermittelt, um eigenverantwortlich Prüfaufgaben in der Produktion im Rahmen der Selbstprüfung zu übernehmen. Folgende Themen werden behandelt:

  • Basiswissen der Qualitätsprüfung.
  • Einführung in die Werker-Selbstprüfung.
    – Ziele der Selbstprüfung.
    – Einführung und Vorgehensweisen.
    – Organisatorische Voraussetzungen der Selbstprüfung.
  • Techniken zum Qualitätsmanagement.
    – Qualitätsvorausplanung, Prüfplanung.
    – Fähige und beherrschte Prozesse, Statistische Kennwerte.
    – Maschinen- und Prozessfähigkeit.
    – SPC Statistische Prozessregelung Qualitätsregelkarten, Messmittelfähigkeit.
  • Praxisteil.
    – Erstellung Einführungsprogramm Selbstprüfung.
    – Erstellung von Prüfanweisungen für Bereiche mit Werker-Selbstprüfung.
    – Prüfplatzgestaltung.

Seminarziel:
Die TeilnehmerInnen erlernen das praktische Umsetzen von qualitäts- sichernden Maßnahmen in der Produktion wie:

  • Selbstverantwortung und Qualitätsdenken.
  • Interpretation von
    Prüf- und Arbeitsanweisungen.
  • Grundlagen der
    Qualitätsprüfung.
  • Mess- und
    Prüfmittel.
  • Lenken von Prozessen
    anhand entsprechender Qualitätsregelkarten.
  • Dokumentation von
    Prüfergebnissen und Korrekturmaßnahmen.

Voraussetzungen:
Es sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich

Zielgruppe:
Operativ tätige MitarbeiterInnen, die durch gezielte und systematische Selbstprüfung die Verantwortung für die eigenen Arbeitsergebnisse im Unternehmen übernehmen.

Abschluss:
Teilnahmebestätigung der
WINTER MANAGEMENT CONSULTING GmbH.

Termin:
Individuell vereinbar.

Dauer:
2 Tage vor Ort.

Max. Teilnehmerzahl:
30 Personen.

Kontakt:
Anneliese Winter
Prokuristin & Key Account Management

Wesentliche Änderungen

Mit Juni 2024 ist die Umstellung von SCC 2011 auf die beiden neuen Programme SCC-VAZ 2021 A sowie SGU-Personal VAZ 2021 A abgeschlossen. Die Gültigkeit für neu ausgestellte Personenzertifikate beträgt seitdem 5 Jahre.

  1. SCC 2011 Zertifikate, behalten maximal bis zum 30.06.2025 ihre Gültigkeit. Zertifikate nach SCC 2011, die eine Gültigkeit über den 30.06.2025 haben, sind bis zum 30.06.2025 mittels regulären Audits oder per separatem Umstellungsaudit umzustellen, wobei die Gültigkeitsdauer beibehalten wird. Nicht umgestellte SCC 2011 Zertifikate werden ab dem 30.06.2025 zurückgezogen.
  1. Zur Umstellung der Zertifizierung von SCC 2011 auf VAZ SCC 2021 A können alle Bestands-zertifikate für SCC auf das neue Zertifizierungsprogramm umgestellt werden, wobei weder Geltungsbereich noch Laufzeit verändert werden dürfen. Dies kann im Rahmen eines regulären Audits oder per separatem Umstellungsaudit erfolgen. Da die Anforderungen an zertifizierte Unternehmen nach SCC 2011 und VAZ SCC 2021 A mit Ausnahme der Gültigkeit der SGU-Schulungszertifikate identisch sind, ist für die Prüfung der Anpassung der Regelungen für Schulungen und deren Nachweise nach Dok. 16 und die Prüfung der internen Umsetzung der verkürzten Laufzeit von Zertifikaten nach Dok. 17 und 18, ein zusätzlicher Aufwand von 2 Stunden (0,25 Manntage) vorzusehen. Dieser Aufwand kann auch Remote durchgeführt werden.
  2. Da es nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist ausgestellte Personenzertifikate für operativ tätige Mitarbeiter und operativ tätige Führungskräfte zurückzuziehen und zu aktualisieren, wird von einer Aktualisierung dieser Zertifikate abgesehen. Auch eine Aktualisierung der Zertifikate nach Dok. 16 des SCC 2011-Regelwerkes ist nicht notwendig.
  3. Unabhängig von dem Gültigkeitsdatum auf dem jeweiligen Personenzertifikate verlieren alle Personenzertifikate SCC 2011 am 01.05.2028 ihre Gültigkeit.
  4. Auf Antrag des Zertifikatshalter können Bestandszertifikate, die noch nach SCC 2011 ausgestellt wurden, aber bereits eine Laufzeit von 5 Jahren (bzw. bis zum 28.4.2028) aufweisen, umgestellt werden, wobei die Laufzeit unverändert bleibt. Bestandszertifikate, die noch nach SCC 2011 ausgestellt wurden und eine Laufzeit von 10 Jahren aufweisen, können auf Wunsch umgestellt werden, wobei die Laufzeit dieser Zertifikate keinesfalls den 30.04.2028 überschreiten darf, bzw. nur noch die verbleibende Restgültigkeit übernommen wird.

Anwendungsbereich / Kriterien für eine Zertifizierung

Der Anwendungsbereich des Zertifizierungsprogramms SCC unterteilt sich in zwei Industriebereiche (Scopes):

  • Safety Certificate Contractors (SCC) – Zertifizierung für Kontraktoren/produzierendes Gewerbe

SCC steht für Safety Certificate Contractors und ist ein akkreditiertes Managementsystem für Arbeits-sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (SGU) unter Berücksichtigung der relevanten gesetzlichen Vorschriften; in Österreich speziell des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) und die mit-geltenden Verordnungen für Kontraktoren / das produzierende Gewerbe.

  • Safety Certificate Personnel (SCP) – Zertifizierung für Personaldienstleister

Steht für Safety Certificate Personnel (SCP). SCP-Zertifikate können Personaldienstleister erlangen, die ein SGU-System implementiert haben. Personaldienstleister sind Unternehmen, die Personal an andere Unternehmen gemäß Arbeitsüberlassungsgesetz (AÜG überlassen.

SCOPE SCC

Beim Scope SCC wird zwischen 3 möglichen Standards unterschieden:

 

SCC* = eingeschränktes Zertifikat

Das eingeschränkte Zertifikat ist für kleine Unternehmen mit durchschnittlich ≤ 35 Beschäftigten
pro Kalenderjahr (einschließlich Auszubildende, Praktikanten und überlassene Leiharbeitnehmer)
im gesamten Unternehmen bestimmt, die keine Subunternehmen (Werkvertrag) für technische Dienstleistungen einsetzen.

SCC** = uneingeschränktes Zertifikat

Das uneingeschränkte Zertifikat ist für Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 35 Beschäftigten
pro Kalenderjahr (einschließlich Auszubildende, Praktikanten und überlassene Leiharbeitnehmer) im gesamten Unternehmen bestimmt.

SCCP = uneingeschränktes Zertifikat für die Petrochemie

Das uneingeschränkte SCCP – Zertifikat (Scope SCC) dient der Erfüllung spezifischer und zusätzlicher Anforderungen in der petrochemischen Industrie und in Raffinerien. Von allen drei Standards im Scope SCC sind hier die Beurteilungskriterien am umfassendsten.

SCOPE SCP

Beim Scope SCP gibt es nur einen Standard:

SCP = Zertifikat für Personaldienstleister

Die SCP-Zertifizierung können ausschließlich Personaldienstleister erlangen, die ein SGU-Manage-mentsystem auf Basis des SCC-Dokuments 023 im SCC-Programm eingeführt haben.

Die Bestätigung der Konformität mit dem spezifischen Zertifizierungsprogramm und den darin genannten Anforderungen auf Basis der ISO/IEC 17021-1:2015 erfolgt durch Ausstellung eines Zertifikates. Die Zertifikate unterliegen einer jährlichen Überwachung und sind grundsätzlich auf 3 Jahre befristet.

Ziel beider Managementsysteme ist es, die Fremdfirmen (Kontraktoren) und Zeitarbeitskräfte nach dem AÜG auf ein ähnlich hohes Sicherheitsniveau zu bringen, wie das der Auftraggeber.

Unfallstatistik und Unfallhäufigkeit

An die Zertifikatsvergabe werden strenge Bewertungsmaßstäbe gestellt. Das Dokument 003 enthält die Anforderung, dass das Unternehmen eine Unfallstatistik mit einem SCC*-, SCC**- und SCCp-Zertifikat eine Unfallstatistik führen und die ermittelten Unfallhäufigkeiten unter den SCC-Schwellenwerten liegen muss. Im vorliegenden Dokument 006 sind Erläuterungen zur Erfüllung dieser Vorgabe enthalten.

Unfallstatistik

Bei der Ermittlung der Anzahl der Arbeitsunfälle sind Arbeitsunfälle aller Beschäftigten, die im Geltungsbereich des SCC-Zertifikats tätig sind (einschließlich Lehrlinge, Praktikanten und überlassene Leiharbeitnehmer sowie Ein-Mann-Subunternehmen), zu berücksichtigen.
Zu betrachten sind Arbeitsunfälle mit Arbeitsausfall ≥ einem Arbeitstag ohne Unfalltag (Wegeunfälle werden nicht berücksichtigt).

In der Unfallstatistik sind Angaben zu machen über:

  • Anzahl der Arbeitsunfälle pro Kalenderjahr
  • geleistete Arbeitsstunden pro Kalenderjahr
  • Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten pro Kalenderjahr

Die Unfallstatistik ist von der Geschäftsleitung des zu zertifizierenden Unternehmens durch Unterschrift zu bestätigen.

Berechnung der Unfallhäufigkeit

Bei den anzugebenden Unfallhäufigkeiten handelt es sich um das Mittel der letzten drei Kalenderjahre. In Unternehmen, die erst ein oder zwei Jahre existieren, ist der Schnitt der letzten zwei Kalenderjahre bzw. der Wert des letzten Kalenderjahres zugrunde zu legen.
Zur Berechnung der durchschnittlichen Unfallhäufigkeit der letzten drei Kalenderjahre ist die Summe aller Arbeitsunfälle der letzten drei Kalenderjahre in Bezug zu setzen zur Summe der geleisteten Arbeitsstunden der letzten drei Kalenderjahre.

Die Unfallhäufigkeit UH (Anzahl Unfälle* x 106 / Arbeitsstunden) darf max. 40 bzw. muss nach 3 Jahren um 20% gesenkt sein.

*) Bei der Berechnung werden Unfälle mit Arbeitsausfall ab einem Kalendertag ohne Unfalltag zugrunde gelegt. Wegunfälle werden nicht berücksichtigt.

Berechnung Unfallhäufigkeit (UH) = Anzahl der Arbeitsunfälle x 10 6 / geleistete Arbeitsstunden.

Bei der Berechnung der Unfälle nur meldepflichtige Unfälle (Arbeitsunfall mit Arbeitsausfall > 3 Kalendertagen ohne Unfalltag und tödliche Unfälle). Wegunfälle werden nicht berücksichtigt.

Unternehmen ≤ 35 Beschäftigte Überschreitung der zulässigen Unfallhäufigkeit

Bei Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl bis max. 35 entscheidet der SCC-Auditor bei Über-schreitung der zulässigen Unfallhäufigkeit, ob er dem SCC-Koordinator empfiehlt, das Unternehmen
zu zertifizieren. Die Entscheidung ist schriftlich zu begründen und zur Verfahrensakte zu nehmen.

Zielgruppe – Ist Ihr Unternehmen betroffen?

Der Nachweis eines SGU-Standards SCC oder SCP wird vermehrt von Kontraktoren bzw. Personal-bereitsteller (Überlasser) zu erbringen sein, die zu den Branchen Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Metallver- und -bearbeitung, Autoidustrie, Elektro-, Mess- und Regeltechnik, Gerüstbauer, Decken-hersteller, Maler, Bodenleger, Industriereinigung gehören bzw. die Leiharbeitskräfte an Beschäftiger verpflichten, die einen erhöhten Qualifikationsstandard hinsichtlich SGU voraussetzen. Auch Architektur- und Ingenieurbüros, wenn von diesen Bauleitungs- und Baukoordinationsfunktionen wahrgenommen werden, zählen dazu.

Motivation und Nutzen von SCC – SCP

Für viele Betriebe ist die SCC bzw. SCP-Zertifizierung eine Notwendigkeit geworden, um Arbeitsaufträge von bestimmten Industriebranchen zu erhalten.

Nutzen für den Auftragnehmer (Kontraktor) und Personaldienstleister (Überlasser)

  • Wettbewerbsvorteil für zertifizierte Unternehmen durch die Optimierung des Arbeits- u. Gesundheitsschutzes im Unternehmen.
  • Förderung des Sicherheitsbewusstseins der operativ tätigen Führungskräfte und Mitarbeiter durch die SGU-Schulung und Prüfung.
  • Verbesserung der Organisations- und Arbeitsabläufe.
  • Reduzierung von Unfallquoten und Ausfallzeiten, dadurch Kostensenkung durch geringeres Unfallgeschehen im eigenen Unternehmen und auf Baustellen.
  • Verbesserte Rechtssicherheit und Nachweispflicht.

Für den Auftraggeber

  • Reduktion der Unfallfolgekosten im eigenen Einflussbereich.
  • Entscheidungshilfe bei der Lieferantenauswahl.
  • Positive Beeinflussung des SGU Verhaltens der eigenen Mitarbeiter.
  • Gute Reputation gegenüber Behörden.
  • Steigerung des Images Ihres Unternehmens.

Eine Einführung und Überblick über das Zertifizierungsverfahren, sowie die Nutzungsbedingungen der neuen Programme finden Sie in diesen Dokumenten:

Programmunterlagen:

Dieses Dokument regelt die Umstellung der bestehenden SCC 2011 Zertifikate auf SCC-VAZ 2021 A, sowie die Anpassung der Gültigkeit der SGU Prüfungen gem. Dok. 16, 17 und 18 des SCC 2011-Regelwerkes:
Übergangsvorschriften von SCC 2011 auf SCC-VAZ 2021 A und SGU-Personal VAZ 2021 A

Für nähere Informationen zu unseren Leistungen in diesem Bereich kontaktieren Sie bitte den Ansprechpartner der WINTER MANAGEMENT CONSULTING GmbH per E-Mail office@winter-m-consulting.at oder telefonisch unter folgender Nummer: +43 (3858) 3848-11.

Für nähere Informationen zu unseren Leistungen in diesem Bereich kontaktieren Sie bitte den Ansprechpartner der WINTER MANAGEMENT CONSULTING GmbH per E-Mail office@winter-m-consulting.at oder telefonisch unter folgender Nummer: +43 (3858) 3848-11.

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Die WINTER MANAGEMENT CONSULTING GmbH berät Unternehmen in allen Größen – von KMU bis hin zu global operierenden Konzernen – und aus den unterschiedlichsten Branchen. Die folgenden Unternehmen bilden eine Auswahl einiger unserer namhaften Kunden:

STANDORT

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St. Barbara / M.

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+43 3858 384811

ARBEITSZEITEN

8:00 – 18:00